
Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds können ausschliesslich Verbänden und Vereinen mit Sitz im Kanton Luzern gewährt werden, die in der Regel dem Dachverband SOA (Swiss Olympic Association) angeschlossen oder von der Kantonalen Sportkommission anerkannt sind.
|
|
|
|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|---|---|
|
|
|
|
|
|---|---|
|
|
Regionalauswahl mit 2 und mehr Trainings pro Woche beim Verband |
|
|
|
|---|---|
|
|
Für die Anlässe stellen wir Ihnen gerne unsere Werbeblachen zur Verfügung.
Reservationsformular (senden an Sportförderung, Zentralstr. 28, 6002 Luzern)
Beim Bau von Sportanlagen müssen die Offerten/Pläne VOR Baubeginn eingereicht werden. Ansonsten dürfen die Bauprojekte gemässe Wegleitung für die Verwendung der Sportfonds-Anteile in den Kantonen nicht mehr subventioniert werden. Die Zahlung erfolgt nach dem definitiven Rechnungsabschluss.
Jährliche Gesuche Verbände
Cornelia Stalder-Hofer
041 228 52 75
Sportanlässe und Anlagen
Roland Willi
041 228 52 73
Für das Schiesswesen ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig (Schiesssport, Armbrustschützem etc.)
