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Gesuche Vereine



Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds können ausschliesslich Verbänden und Vereinen mit Sitz im Kanton Luzern gewährt werden, die in der Regel dem Dachverband SOA (Swiss Olympic Association) angeschlossen oder von der Kantonalen Sportkommission anerkannt sind.



1. Jährliche Gesuche


Richtlinien


Allgemeine Richtlinien
Spezielle Regelungen
Was wird subventioniert?


BITTE VOR DER EINGABE IMMER LESEN. ES ERLEICHTERT IHNEN UND UNS DIE ARBEIT. VIELEN DANK.



Gesuchsbedingungen und Gesuchsabwicklung aus dem Swisslos-Sportfonds


Es darf 1x pro Jahr ein Gesuch eingereicht werden. Wir bitten Sie, den Rhythmus der Eingabe beizubehalten (siehe frühere Eingaben Ihres Vereins).
Nach der Auszahlung werden keine detaillierten Angaben über Material (z.B.Prozentansätze) etc. herausgegeben.



Swisslos-Sportfonds Logo ab 2010


Als kleine Gegenleistung für Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds erwarten wir, dass Sie bei Publikationen (Vereinsheft, Programmheft, Ranglisten, Plakate, Briefe, usw...) sowie in einem allfälligen Internetauftritt des Anlasses oder der veranstaltenden Organisation unser Swisslos-Sportfonds-Logo verwenden.


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Es werden keine Gesuche per Mail akzeptiert. Zu spät eingereichte Gesuche werden automatisch an der nächsten Sitzung bearbeitet.


Vereine


Gesuch einreichen bis spätestens 15. März

Gesuch einreichen bis spätestens 15. Mai

Gesuch einreichen bis spätestens 15. August

Gesuch einreichen bis spätestens 15. November


  Was wird subventioniert?



Aufstellungslisten für Vereine (bitte immer die aktuellsten Listen auf dieser Seite benützen)


Liste der Einzelsportler mit zwei und mehr Trainings (Verein zu Punkt 1)

Mannschaftslisten (Verein zu Punkt 2)

Aufstellungsliste für Material

Aufstellungliste für Mieten

Aufstellungsliste für Unterhalt



2. Sportanlässe


Sportanlässe (bitte vor dem Anlass einreichen)

Sportanlässe (bitte vor dem Anlass einreichen)


Später eingereichte Gesuche für Sportanlässe können nicht mehr berücksichtigt werden.


Für die Anlässe stellen wir Ihnen gerne unsere Werbeblachen zur Verfügung.
Reservationsformular (senden an Sportförderung, Zentralstr. 28, 6002 Luzern)




3. Anlagen


Beim Bau von Sportanlagen müssen die Offerten/Pläne VOR Baubeginn eingereicht werden. Ansonsten dürfen die Bauprojekte gemässe Wegleitung für die Verwendung der Sportfonds-Anteile in den Kantonen nicht mehr subventioniert werden. Die Zahlung erfolgt nach dem definitiven Rechnungsabschluss.



Auskunft

Jährliche Gesuche Vereine und Verbände


Cornelia Stalder-Hofer
041 228 52 75



Sportanlässe und Anlagen


Roland Willi
041 228 52 73



Für das Schiesswesen ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig (Schiesssport, Armbrustschützem etc.)





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