Sportveranstaltungen und -anlässe

Sportveranstaltungen und -anlässe, welche im Kanton Luzern stattfinden, können mit einem Organisationsbeitrag finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind sowohl Vereine, Verbände, Interessengesellschaften sowie juristische Personen. Juristische Personen haben gemäss Statuten gemeinnützigen Charakter durch entsprechende Bestimmungen in den Statuten nachzuweisen.

Das Gesuch für eine Sportveranstaltung beziehungsweise für einen Sportanlass muss spätestens eine Woche vor dem Anlass online über die Swisslos-Plattform eingereicht werden. Handelt es sich um einen einmaligen Anlass, so dürfen die entsprechenden Unterlagen per Mail an swisslos.sport@lu.ch gesendet werden. Die Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor der Sportveranstaltung beziehungsweise dem Sportanlass eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen bzw. hochzuladen:

  • detailliertes Budget,
  • bei wiederkehrenden Sportveranstaltungen und -anlässen: Abrechnung aus dem Vorjahr,
  • Ausschreibung/Beschreibung des Anlasses.

 

Erfolgt die Gesucheingabe schriftlich via Mail werden zudem folgende Angaben benötigt:

  • Anlassdatum,
  • Anlassdauer, 
  • Anzahl geplante Teilnehmende,
  • Bankverbindung.

 

Weitere Informationen sind in den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 6 und S. 26) ersichtlich.

Für Sportveranstaltungen und -anlässe stellen wir Ihnen gerne unsere Werbeblachen zur Verfügung.
Hier geht's zum Reservationsformular.

Vereins- und Verbandsjubiläum

Feiert ein Verein oder Verband sein mindestens 50-jähriges Bestehen und ist ein offizieller Festakt für das Jubiläum geplant, so bietet der Kanton Luzern die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Hierfür kann ein Gesuch bei der Sportförderung des Kantons Luzern eingereicht werden.

Das Gesuch muss spätestens eine Woche vor dem Anlass auf dem Swisslos-Portal (Anlass) eingereicht werden. Handelt es sich um ein Jubiläum eines Vereines oder Verbandes, welcher kein Zugriff aus das Portal hat, so dürfen die entsprechenden Unterlagen per Mail an swisslos.sport@lu.ch gesendet werden. die Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor der Jubiläumsveranstaltung eingereicht werden.

Weitere Informationen sind in den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 7 und S. 27) ersichtlich.

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort E-Mail

Auskunft

Tamara Harder
Telefon  041 228 52 73
Teamleitung

Natalie Käppeli
Telefon   041 228 52 74

Aline Stalder
Telefon   041 228 52 69

 

 

Handbuch Gesucherfassung

Handbuch

Schiesswesen

Für das Schiesswesen ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig (Schiesssport, Armbrustschützem etc.). Link

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