Sportinfrastruktur

Beiträge an Sportanlagen und Nebengebäude werden nur ausgerichtet, wenn sie den Grundsätzen des kantonalen Sportanlagekonzepts (KASAK) entsprechen.
Die Gesuchstellung für Beiträge an Neu-, Um- und Anbauten sowie für Sanierungen von Sportanlagen und deren Nebengebäuden hat bereits in der Planungsphase zu erfolgen.

Weitere Informationen sind in den Richtlinien zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Sportfonds des Kantons Luzern (S. 8 und S. 28) ersichtlich.

Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung

Das Verfahren von der Beitragsanfrage bis zur Auszahlung eines Förderbeitrags wird in den Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) geregelt.

Bitte kontaktieren Sie die Sportförderung bei Anfragen.

 

 

 

Dienststelle
Gesundheit und Sport

Meyerstrasse 20

6002 Luzern

Standort E-Mail

Auskunft

Tamara Harder
Telefon  041 228 52 73
Teamleitung

Natalie Käppeli
Telefon   041 228 52 74

Aline Stalder
Telefon   041 228 52 69

 

 

Handbuch Gesucherfassung

Handbuch

Schiesswesen

Für das Schiesswesen ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig (Schiesssport, Armbrustschützem etc.). Link

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